Unsere Allgemeinen Lieferbedingungen


Allgemeine Lieferbedingungen

TYROL TEXTIL GmbH

 

1.    Unsere Preise gelten unfranko, unversichert, inklusive Verpackung ab Lieferort; der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers.

 

2.    Die Auslieferung des Auftrages bleibt uns vorbehalten. Der Käufer ist verpflichtet, ab Kaufabschluß bzw. ab vereinbartem Liefertermin eine Nachlieferfrist von 6 Wochen zu gewähren.

 

3.    Fix bestellte Waren werden ohne unsere vorhergehende Einwilligung nicht zurück- bzw. angenommen. Auftragsannullierungen werden nicht anerkannt.

 

4.    Erfüllungsort der Lieferung und Zahlung ist Telfs. Gerichtsstand ist Innsbruck.

 

5.    Es gilt ausdrücklich als vereinbart, daß die gelieferte Ware bis zur vollen Bezahlung unser Eigentum bleibt. Jede Verpfändung oder Sicherungsübertragung zu Gunsten Dritter ist bis zur vollständigen Bezahlung ausgeschlossen.

 

6.    Kleine Farb- und Dessinabweichungen müssen als unvermeidlich toleriert werden. Bei Sonderanfertigungen muß aus technischen Gründen eine Toleranz von + / - 10% der bestellten Menge sowie eine Abnahmeverpflichtung für die 2. Wahl von höchstens 10% der bestellten Menge akzeptiert werden.

 

7.    Alle von uns verwendeten Verpackungen sind ARA-entpflichtet, Lizenz-Nr..

 

8.    Alle angegebenen Preise verstehen sich netto, ausschließlich der gesetzlichen MwSt.

 

9.    Zahlungskondition: Unsere Rechnungen sind zahlbar ab Ausstellungsdatum innerhalb von 30 Tagen netto.

 

10. Für den Fall des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. berechnet.

Weiters schalten wir im Falle des Zahlungsverzuges ein Inkassobüro ein, und gilt als vereinbart, das sämtliche auflaufenden Mahn- und Inkassospesen ( berechnet nach den offiziellen Richtlinien der Innung der Inkassobüros ) zu ersetzten sind.

Vor völliger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und Nebenspesen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.

Ist der Käufer mit der Zahlung der Ware im Verzug, so werden auch Rechnungen, die nach unseren Zahlungsbedingungen noch nicht fällig sind, sofort fällig.

 

11.Mängelrügen sind bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungsansprüche innerhalb von 3 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Wahlrecht zwischen Nachbesserung, Lieferung mangelfreier Ersatzware oder Gutschrift; sonstige Mängelfolgen werden einvernehmlich ausgeschlossen.

 

12. Diese Allgemeinen Lieferbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung, auch wenn sie für einen einzelnen Auftrag nicht extra vereinbart werden. Abweichende Sondervereinbarungen gelten nur, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.